COVID

Liebe Kunden

In Bezug auf die neuesten Richtlinien für COVID-19 geben wir Ihnen die folgenden Informationen bekannt:

Telearbeit ist obligatorisch, solange die Art der Tätigkeit dies zulässt:

Ausnahmsweise ist der Besuch des Buchhalters im Betrieb noch möglich, wenn das Schutzkonzept beachtet wird: 

Die Verfügbarkeit der Mitarbeiter im Sektor bleibt unverändert: 

Vielen Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit. Wenn Sie uns brauchen, sind wir da und tun alles, was wir können, um Ihre Gesundheit zu gewährleisten. 

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